Leistungen

1. Leistungsphase


Grundlagenermittlung

Hierzu zählen die der eigentlichen Planung vorgeschalteten Maßnahmen und Überlegungen, insbesondere Gespräche mit dem Auftraggeber bzw. Bauherren. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure [HOAI] erwähnt als sog. Grundleistungen beispielsweise „Klären der Aufgabenstellung, Beraten zum gesamten Leistungsbedarf“ und als Besondere Leistungen „Bestandsaufnahme, Standortanalyse“

2. Leistungsphase


Vorplanung

Die Vorplanung kennzeichnet die zweite Leistungsphase der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure [HOAI] und ist Teil der Vorbereitung einer Entwurfsplanung. Sie folgt auf die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) und behandelt eine Grundlagenanalyse, die Abstimmung der Aufgabenstellung und die Erarbeitung eines Planungskonzeptes. Das Planungskonzept wird grob mit Hilfe von Strichskizzen und Erläuterungen dargestellt. Eine weitere Verfeinerung und Konkretisierung erfolgt dann in der Leistungsphase der Entwurfsplanung. In der Phase der Vorplanung werden die Behörden erstmals kontaktiert und die Genehmigungsfähigkeit geprüft. Neben der eigentlichen Vorplanung ist auch eine Kostenschätzung anzufertigen, die Rechenschaft über die zu erwartenden Kosten ablegt. Um eine aussagekräftige Kostenschätzung aufstellen zu können, müssen in der Phase der Vorplanung bereits Eigenschaften, wie beispielsweise der Ausstattungsstandard oder die Brutto-Grundfläche, bekannt sein.

3. Leistungsphase


Entwurfsplanung

Entwurfsplanung ist die Phase in einem Planungsprozess, in dem ein Entwurf erarbeitet wird. Der Begriff wird in Deutschland vor allem im Bauwesen verwendet und ist als dritte Phase der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure [HOAI] definiert. Die Entwurfsplanung wird von Architekten, Ingenieuren und Fachplanern durchgeführt. Ziel ist ein stimmiges und realisierbares Planungskonzept, das alle projektspezifischen Problemstellungen berücksichtigt.

4. Leistungsphase


Genehmigungsplanung

Die Genehmigungsplanung, auch Eingabeplanung oder Einreichplanung genannt, ist ein Teil einer Bauplanung zur Erstellung von Bauwerken. Sie ist die vierte Phase der Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure [HOAI] und umfasst alle Arbeiten zur Zusammenstellung eines Bauantrags mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung.

5. Leistungsphase


Ausführungsplanung

Im Rahmen der Ausführungsplanung wird die vorangegangene Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung soweit durchgearbeitet, dass das Bauvorhaben realisiert werden kann. Während des Planungsprozesses findet meist ein intensiver Austausch mit Fachleuten wie Ingenieuren [z.B. Statikern], Produktherstellern und eventuell auch ausführenden Unternehmen statt, um Detailfragen zu klären. Schwerpunkt der Ausführungsplanung ist die Erstellung von Werkplänen in meist größerem Maßstab (Grundrisse und Schnitte im M 1:50, Details von M 1:20 bis M 1:1). Da die Ausführungsplanung ein komplexer und interaktiver Prozess ist, in dessen Verlauf es zu Planungsänderungen kommen kann, werden die nachfolgenden Versionen eines Planes z.B. mit dem Index „B“, Index „C“ usw. bezeichnet.

6. Leistungsphase


Vorbereiten bei der Vergabe

Die Vorbereitung der Vergabe beinhaltet zunächst die Aufstellung eines Vergabeterminplans. Die Ermittlung von Mengen auf Basis der Ausführungspläne dient als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen [Ausschreibungen] mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen [Gewerken]. Anhand der Leistungsverzeichnisse werden die Kosten ermittelt und durch einen Vergleich mit der Kostenberechnung die Kostenkontrolle durchgeführt. Alle Arbeiten erfordern dabei Abstimmung und Koordination der an der Planung beteiligten Fachbereiche.

7. Leistungsphase


Mitwirken bei der Vergabe

Leistungsphase 7 ist die Mitwirkung bei der Vergabe. Hierzu gehört die Prüfung und Wertung von Angeboten und Kostenanschlägen. Es werden durch die Leistungsverzeichnisse
[Ausschreibungen] Angebote eingeholt, Preisspiegel und Submissionsvorschläge erstellt, Vergabe-/
sowie Verhandlungsgespräche [Nachlässe, Skontierungen, Fristen, etc.] geführt.
Anhand dieser eingeforderten Angebote werden die Kosten genau ermittelt und durch einen Vergleich mit der Kostenberechnung, die Kostenkontrolle durchgeführt.

Sie entscheiden ob alle Gewerke oder nur von Ihnen genannte Gewerke ausgeschrieben werden sollen. Dementsprechend ändert sich der Preis für diese Leistungsphase.

Es sind alle Verdingungsunterlagen zusammenzustellen. Dazu gehören nicht nur Leistungsverzeichnisse nach Leistungsbereichen, sondern auch die technischen Vorbemerkungen, besondere und allgemeine Vertragsbedingungen und ggf. Terminpläne. Die Unterlagen sollten für einen problemlosen Bauverlauf möglichst vollständig und systematisch zusammengestellt werden.

8. Leistungsphase


Objektüberwachung

Die Bauleitung leitet eine Baustelle oder Teile einer Baustelle.
Sie ist für die ordnungsgemäße
Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich, koordiniert und überwacht die einzelnen Gewerke. Es wird geprüft, ob die ausgeschriebenen Materialien, etc. auch eingesetzt werden und ob die Ausführungen dem Stand der technischen Regeln und
DIN – Normen entsprechen.
Rechnungen, Massen und Mengen werden vor Zahlungsfreigabe auf Ihre Korrektheit geprüft. Abnahmen, Gewährleistungen und Skontierungen werden überprüft und durchgeführt.

Wir sind für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich.

9. Leistungsphase


Objektbetreuung und Dokumentation

Leistungsphase 9 ist die Überwachung nach Abnahme zur Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche des Bauherren. Als Grundleistung nennt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure [HOAI] die Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Firmen. Der Architekt hat innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel festzustellen und deren Beseitigung zu überwachen. Als vertraglich geschuldete Leistung ist der mangelfreie Zustand des Objekts durch die Bauleitung zu garantieren.

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